Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz haben Union und SPD den Weg für offene private WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Die Koalitionsparteien einigten sich am 11.05.2016 darauf, Hotspot-Betreiber nicht mehr für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der Nutzer verantwortlich zu machen. Mehr bei beck-aktuell.
Kategorie: Allgemein
Freifunk und Störerhaftung
Hier ein Video zur Störerhaftung und der aktuellen Entwicklung beim EuGH. Paukenschlag! Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht keine Haftung für offene WLAN Betreiber! Meines Erachtens sind auch Privatpersonen als Dienstleister von der Störerhaftung gem. Telemediengesetz ausgenommen, denn der §2 definiert wann einen natürliche Person Dienstleister ist. … ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person,… Freifunk und Störerhaftung weiterlesen
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